Infos der Schulsozialarbeiterin

Familienhilfestelle

Marktplatz 3

66869 Kusel

Tel.: 0177-6292447

schmitt-ssa@gmx.de

  1. Januar 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,          

auch in der Zeit, in der die Schulen aus Gründen des Infektionsschutzes, vorerst bis zum 22.01.2021, ausschließlich Fernunterricht anbieten, stehe ich Ihnen zur Verfügung. Wie gewohnt können Sie mich telefonisch oder auch gerne per E-Mail erreichen. Bei Bedarf und unter Einhaltung der Hygienevorschriften biete ich auch Hausbesuche an, sofern die tagesaktuelle Situation dies zulässt.

In welchen Fällen können Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte die Schulsozialarbeit unter anderem nutzen?

  • Beratung bei familiären Krisen und erzieherischen Schwierigkeiten
  • Wenn das Kind Probleme in der Schule/mit dem Homeschooling hat
  • Beratung und Fragen von Jugendhilfeabläufen (direkter Draht zu anderen Fachkräften und Institutionen, Weitervermittlung)

In diesem Zusammenhang verweise ich gerne nochmal auf meine dienstliche Schweigepflicht.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Schmitt

Sozialarbeiterin/-pädagogin B.A.

Mobile Schulsozialarbeit

                                                                                                                                   

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Anmeldung Notbetreuung ab 18.01.2021

Hier finden Sie die aktuelle Anmeldung für die Woche vom 18.01 bis 22.01.2021:

Notbetreuung18121

Wenn Sie Ihr Kind neu anmelden, bitte melden Sie sich zeitnah in der Schule unter der 06381/7660.

Um weiterhin die Kontakte zu reduzieren und das Infektionsrisiko zu minimieren, bitten wir Sie, Ihr Kind nur anzumelden, wenn Sie Ihr Kind nicht anderweitig betreuuen können.

Vielen Dank.

 

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Wie geht es nach dem 15. Januar weiter?

Im Zeitraum bis zum 15. Januar 2021 bleibt bei den getroffenen Regelungen: Fernunterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig bleiben die Schulen offen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis einschließlich 7, die nicht von ihren Eltern betreut werden können, und Schülerinnen und Schülern, die besondere Unterstützung brauchen oder die zuhause keine förderliche Lernumgebung haben, weil sie zum Beispiel nicht über gute räumliche oder technische Infrastruktur verfügen.

 

Die Maßnahmen von 18. bis 22. Januar sowie vom 25. bis 29. Januar finden Sie hier.

Elternschreiben_07.01.2021

Schulschreiben_06012021

 

1. Zeitraum bis zum 15. Januar 2021

Es bleibt bei den getroffenen Regelungen: Fernunterricht für alle Schülerinnen und SchülerGleichzeitig bleiben die Schulen offen für die Betreuung von

  • Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis einschließlich 7, die nicht von ihren Eltern betreut werden können, und
  • Schülerinnen und Schülern, die besondere Unterstützung brauchen oder die zuhause keine förderliche Lernumgebung haben, weil sie zum Beispiel nicht über gute räumliche oder technische Infrastruktur verfügen.

2. Zeitraum 18. Januar bis 22. Januar 2021

Die oben beschriebenen Maßnahmen werden um eine Woche verlängert, d.h. der Fernunterricht wird für alle Schülerinnen und Schüler fortgesetzt. Weiterhin gilt, dass die Schulen das Angebot für die Betreuung von Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Klassenstufe 7 und für alle, die besonderen Unterstützungsbedarf haben, vorhalten. Ebenso gilt dies für Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. 

3. Zeitraum 25. Januar bis  29. Januar 2021

Wechselunterricht für die Schülerinnen und Schüler

  • der Grundschule 
  • der 5. und 6. Klasse an weiterführenden Schulen
  • der Primarstufen sowie der 5. und 6. Klasse an den Förderschulen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung

Für alle anderen Klassen- und Jahrgangsstufen soll weiterhin Fernunterricht stattfinden.

4. Ausblick auf die Maßnahmen ab 1. Februar 2021

In Abhänigkeit von dann vorhandenen Infektionsgeschehen soll der Stufenplan der Kultusministerkonferenz Anwendung finden:

  • Die Klassenstufen 1 bis 6 sollen im Präsenzunterricht beschult werden.
  • Für alle anderen Schülerinnen und Schüler findet in Abhänigkeit vom Infektionsgeschehen Wechselunterricht statt.
  • Sonderregelungen für Abschlussklassen bleiben weiterhin möglich.
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Info Notbetreuung

Wichtige Information

Liebe Eltern,

wie Sie bestimmt bereits aus der Presse erfahren haben, wird vom 16.12.- 18.12.2020 die Präsenzpflicht an den Schulen ausgesetzt. Dies bedeutet, dass Ihr Kind/ Ihre Kinder offiziell ab morgen zuhause bleiben dürfen. Um die Kontakte ab sofort noch geringer zu halten, sollten Sie Ihr Kind nur im absoluten Notfall zur Schule schicken. Es wird dort in seiner Klasse betreut.

Es findet kein regulärer Unterricht statt!

Die ersten beiden Wochen nach den Weihnachtsferien (04.01.-15.01.2021) wird lediglich eine Notbetreuung angeboten. Diese wird voraussichtlich ähnlich ablaufen, wie im Frühjahr/ Sommer (7.30- 16.00 Uhr).

Sollten Sie bereits heute wissen, dass Sie ab dem 04.01.2021 die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, möchte ich Sie bitten, schnellst möglich das anhängende Formular wieder in der Schule abzugeben. Dies dient einer besseren Planung.

Auch hier gilt: Schicken Sie Ihr Kind nur, wenn Sie alle anderen Betreuungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben.

Ich bitte außerdem zu beachten, dass die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasen- Schutzes ausgeweitet wurde und nun auch während des Unterrichts und in der Notbetreuung gilt.

Ich möchte Sie bitten, sich regelmäßig bzw. Anfang Januar regelmäßig auf der Homepage, auf der Seite des Ministeriums

(https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/)

und/oder bei den Lehrkräften (Padlet, Mail) zu informieren.

Sollten Sie diese Woche noch Fragen haben, können Sie sich gerne in der Schule melden.

Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

 

 Formular Notbetreuung ab 04012021

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Liebe Eltern,

bitte beachten Sie die aktuellen Informationen und Neuerungen im Zuge der Aktualisierung des Hygieneplanes und des Merkblattes im Umgang mit Erkältungskrankheiten.

Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita+Schule NEU!

Unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage gilt:

Kinder und Jugendliche dürfen die Einrichtung (Kita oder Schule) nicht besuchen, auch wenn sie unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomen leiden (z.B. leichter Schnupfen, leichter/ge-legentlicher Husten).

Erst wenn der Allgemeinzustand nach 24 Stunden gut ist und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Kita oder die Schule wieder besucht werden.

Wenn Kinder und Jugendliche unter stärkeren Symptomen leiden, insbesondere Atemwegs- und/oder Grippesymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder auch Gelenk- und Muskelschmerzen) oder verstärken sich die zunächst nur leichten Symptome, entscheiden die Eltern über die Notwendigkeit einer ärztlichen Beratung.

Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt entscheidet über die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests.

Wir bitten Sie um Beachtung und Verständnis. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

 

Hier können Sie die aktuellen Schreiben des Ministeriums herunterladen.

Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita+Schule NEU!

6. Hygieneplan Corona Schulen mit Änderungen NEU!

 

Aktuelles Elternschreiben der Ministerin

 

Bleiben Sie gesund!

Publiziert am von joe.rod | Kommentare deaktiviert für Aktuelle Informationen Hygieneplan und Merkblatt zum Umgang mit Erkältungskrankheiten Stand 3.12.2020