Sturmwarnung

Sturmwarnung für Rheinland-Pfalz: Sicherheit geht immer vor

Angesichts der aktuellen Sturmwarnung für die kommenden Tage informiert das Bildungsministerium über die mögliche Vorgehensweise für Schulen und Erziehungsberechtigte:

Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden.

Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse erkundigen und dann abwägend entscheiden. 

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Neuer Hygieneplan ab 13. September / Warnstufenkonzept

Liebe Erziehungs- und Sorgeberechtigte,

anbei einige Infomationen des Ministeriums zur Umsetzung des neuen Hygieneplanes:

Um weiterhin sicheren Unterricht im neuen Schuljahr zu ermöglichen, wurden die Regelungen zur Maskenpflicht an das Warnstufensystem in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz angepasst.

Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die jeweilige Warnstufe gemäß CoBeLVO erreicht, so gilt die Maskenpflicht ab dem übernächsten Tag in Stufe 1 zunächst für alle Personen im Schulgebäude, in Stufe 2 zusätzlich am Platz im Klassenraum, für Lehrkräfte im Lehrerzimmer oder in gemeinschaftlich genutzten Büros.

Für Personen in Grund- und Förderschulen gilt im Klassenraum in Stufe 2 keine Maskenpflicht. In Stufe  3 gilt die Maskenpflicht zusätzlich für alle Personen aller Schularten auch im  Klassenraum. Im Freien besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.

In allen Schulen gilt in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien.

Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz.

In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am Platz, allerdings nicht im Freien. Ausgenommen hiervon sind in den Förderschulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können.

Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es beim Sport- sowie beim Musikunterricht, beim Essen und Trinken sowie bei Prüfungen und Kursarbeiten

Für die Grundschule Kusel gilt die Warnstufe 1 ab Montag 13.09.2021.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Corona Schulen RLP

Hier erhalten Sie Informationen über die Warnstufen:

ADD Corona Schulen Warnstufen

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Sicherer Start ins Schuljahr: Maskenpflicht und regelmäßiges Testen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

anbei erhalten Sie einige Informationen zum Start ins neue Schuljahr:

Wie vor den Ferien starten die Schulen im Präsenzbetrieb. Um einen sicheren Schulstart zu gewährleisten, wurde bereits vor den Ferien angekündigt, dass in den ersten beiden Schulwochen – als Präventionswochen – besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Angesichts steigender Inzidenzen, die auch auf Reiserückkehrer zurückgeführt werden, gilt in den ersten beiden Wochen des neuen Schuljahres die Maskenpflicht auch im Unterricht.

Auch über die beiden Präventionswochen hinaus, werden zunächst bis zu den Herbstferien in den Schulen weiterhin regelmäßig, das heißt zweimal wöchentlich, Selbsttests durchgeführt.

Im neuen Schuljahr gelten darüber hinaus weiter die Vorgaben aus dem Hygieneplan Schule – etwa betreffend das Lüften, Abstand oder Handhygiene.

Informationen zum aktuellen Hygieneplan finden Sie hier:

Hygieneplan RLP

 

 

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Pfingstferien 2021

 

Von Montag, 24.05. bis einschließlich Freitag 04.06.2021 findet kein Unterricht statt. Der Wechselunterricht startet somit wieder am Montag, 07.06.2021 um 8.00  Uhr für die jeweilige Gruppe.

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Info Schulöffnungen nach den Pfingstferien

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

das Ministerium hat folgende Öffnungsschritte nach den Pfingstferien beschlossen:

In einem ersten Schritt wird der Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen bis zum 18. Juni 2021 fortgesetzt.

Ab dem 21. Juni 2021 öffnen wir so viel wie möglich. Danach findet für alle Klassen- und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht statt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in den kreisfreien Städten und Landkreisen stabil unter 100 liegt.

Anbei finden Sie den aktuellen Elternbrief der Ministerin:

Elterschreiben vom 17.05.2021

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