1. Zeitraum bis zum 15. Januar 2021
Es bleibt bei den getroffenen Regelungen: Fernunterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig bleiben die Schulen offen für die Betreuung von
- Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis einschließlich 7, die nicht von ihren Eltern betreut werden können, und
- Schülerinnen und Schülern, die besondere Unterstützung brauchen oder die zuhause keine förderliche Lernumgebung haben, weil sie zum Beispiel nicht über gute räumliche oder technische Infrastruktur verfügen.
2. Zeitraum 18. Januar bis 22. Januar 2021
Die oben beschriebenen Maßnahmen werden um eine Woche verlängert, d.h. der Fernunterricht wird für alle Schülerinnen und Schüler fortgesetzt. Weiterhin gilt, dass die Schulen das Angebot für die Betreuung von Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Klassenstufe 7 und für alle, die besonderen Unterstützungsbedarf haben, vorhalten. Ebenso gilt dies für Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist.
3. Zeitraum 25. Januar bis 29. Januar 2021
Wechselunterricht für die Schülerinnen und Schüler
- der Grundschule
- der 5. und 6. Klasse an weiterführenden Schulen
- der Primarstufen sowie der 5. und 6. Klasse an den Förderschulen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung
Für alle anderen Klassen- und Jahrgangsstufen soll weiterhin Fernunterricht stattfinden.
4. Ausblick auf die Maßnahmen ab 1. Februar 2021
In Abhänigkeit von dann vorhandenen Infektionsgeschehen soll der Stufenplan der Kultusministerkonferenz Anwendung finden:
- Die Klassenstufen 1 bis 6 sollen im Präsenzunterricht beschult werden.
- Für alle anderen Schülerinnen und Schüler findet in Abhänigkeit vom Infektionsgeschehen Wechselunterricht statt.
- Sonderregelungen für Abschlussklassen bleiben weiterhin möglich.