Aktueller Elternbrief online

Sehr geehrte Eltern,

sehr geehrte Erziehungs- und Sorgeberechtigte,

nachfolgend möchte ich Sie über anstehende Termine u. a. informieren.

  1. Osterferien

Nach Ausgabe des letzten Elternbriefes gab es einige Nachfragen zum Beginn der Osterferien. Der Unterricht am 17.03.2016 endet für alle Klassen bereits um 12.00 Uhr. Die betreuende Grundschule findet regulär bis 14.00 Uhr statt. Der Bus fährt nur um 12.00 Uhr!

  1. Ferientag ist Freitag, 18.03.2016!
  2. Schultag nach den Ferien ist Montag, 04.04.2016.
  1. Ganztagsschule am 16.03.2016

Bereits im letzten Elternbrief habe ich Sie darauf aufmerksam gemacht, dass am Mittwoch, 16.03.2016 (nachmittags) für alle Lehrkräfte und Angestellten der Grundschule Kusel ein Erste- Hilfe- Kurs stattfindet. Des Weiteren hatte ich darum gebeten, den anhängenden Abschnitt auszufüllen und schnellst möglich wieder in der Schule abzugeben. Dies ist leider bei der Mehrzahl der GTS- Kinder noch nicht geschehen. Deshalb nochmal meine Bitte, füllen Sie den Abschnitt aus und geben Sie diesen bis spätestens Freitag, 11.03.2016 wieder in der Schule ab. Dies gilt nur für die Kinder, die die GTS besuchen!

  1. Freiwilliges Zurücktreten

Sollten Eltern überlegen, ihr Kind freiwillig eine Klassenstufe wiederholen zu lassen, sollten sie dies frühzeitig der jeweiligen Klassenleitung mitteilen. Diese wird das Gespräch mit den Eltern suchen und ihnen die Vorgehensweise erklären, aber auch andere Optionen aufweisen. Der § 27 der Grundschulordnung besagt:

(1) Aus wichtigem Grund, insbesondere bei längerer Krankheit während des Schuljahres, bei Schulwechsel, bei besonderen Schwierigkeiten in der Entwicklung oder in den häuslichen Verhältnissen kann eine Schülerin oder ein Schüler der Klassenstufen 2 bis 4 auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters einmal in die nächstniedere Klasse zurücktreten.

(2) Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wiederholt wird, oder in eine Klassenstufe, die wiederholt wurde, ist nicht zulässig.

(3) Der Antrag der Eltern ist bis spätestens einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres der Schule mitzuteilen; die Eltern sollen sich zuvor mit den Lehrkräften ihres Kindes und mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter beraten. Das Zurücktreten wird im Zeugnis vermerkt.

  1. Verhalten der SchülerInnen vor Schulbeginn

Aus gegebenem Anlass möchte ich auf den ersten Elternbrief eines jeden Schuljahres hinweisen.

„In den Klassen der Grundschule Kusel wird ‚Offener Anfang‘ praktiziert. Dies bedeutet, dass Ihr Kind ab 7.50 Uhr in sein Klassenzimmer gehen kann. Schicken Sie Ihr Kind deshalb erst dann zur Schule, da zuvor keine schulische Aufsicht gewährleistet ist. Der Aufenthalt in den Schulfluren vor 7.50 Uhr ist nicht gestattet. Sollte Ihr Kind vor diesem Zeitpunkt zur Schule kommen, besteht die Möglichkeit der ‚Betreuenden Grundschule‘.“ Ein überdachtes Warten ist außerdem im Hof gewährleistet.

Sollte Ihr Kind für die betreuende Grundschule angemeldet sein, muss es diese auch auf direktem Weg aufsuchen.

Zum Versicherungsschutz auf dem Schul- bzw. Nachhauseweg:

Sollte der direkte Weg nicht eingehalten werden und es dabei zu einem vorsätzlich herbeigeführten Unfall kommen, besteht kein Versicherungsschutz durch die Schule (vgl. auch pluspunkt 3/94: „Generell ist ein versicherter Weg als unterbrochen anzusehen, wenn private Handlungen vorgenommen werden, wie z.B. auch das Spielen auf dem Schulhof nach Unterrichtsende. Grundsätzlich besteht für die Dauer der Unterbrechung kein Versicherungsschutz.“).

Abweichungen von diesen Vorgaben sind mit der jeweiligen Klassenleitung abzusprechen und schriftlich zu bestätigen.

  1. Ferientermine

Bitte beachten Sie folgende Informationen:

Jede Schule kann pro Schuljahr zusätzlich über vier und ab dem Schuljahr 2017/2018 über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Diese werden zuvor mit anderen Schulen festgelegt.

Schuljahr Sommerferien Herbstferien Weihnachtsferien Osterferien
2015/2016 27.07.2015
bis
04.09.2015
19.10.2015
bis
30.10.2015
23.12.2015
bis
08.01.2016
18.03.2016
bis
01.04.2016
2016/2017 18.07.2016
bis
26.08.2016
10.10.2016
bis
21.10.2016
22.12.2016
bis
06.01.2017
10.04.2017
bis
21.04.2017
2017/2018 03.07.2017
bis
11.08.2017
02.10.2017
bis
13.10.2017
22.12.2017
bis
09.01.2018
26.03.2018
bis
06.04.2018

 

Schuljahr Sommer-
ferien
Herbst-
ferien
Weihnachts-
ferien
Winter-
ferien
Oster-
ferien
Pfingst-
ferien
2018/2019 25.06.2018
bis
03.08.2018
01.10.2018
bis
12.10.2018
20.12.2018
bis
04.01.2019
25.02.2019
bis
01.03.2019
23.04.2019
bis
30.04.2019
2019/2020 01.07.2019
bis
09.08.2019
30.09.2019
bis
11.10.2019
23.12.2019
bis
06.01.2020
17.02.2020
bis
21.02.2020
09.04.2020
bis
17.04.2020
2020/2021 06.07.2020
bis
14.08.2020
12.10.2020
bis
23.10.2020
21.12.2020
bis
31.12.2020
29.03.2021
bis
06.04.2021
25.05.2021
bis
02.06.2021
2021/2022 19.07.2021
bis
27.08.2021
11.10.2021
bis
22.10.2021
23.12.2021
bis
31.12.2021
21.02.2022
bis
25.02.2022
13.04.2022
bis
22.04.2022
2022/2023 25.07.2022
bis
02.09.2022
17.10.2022
bis
31.10.2022
23.12.2022
bis
02.01.2023
03.04.2023
bis
06.04.2023
30.05.2023
bis
07.06.2023
2023/2024 24.07.2023
bis
01.09.2023
16.10.2023
bis
27.10.2023
27.12.2023
bis
05.01.2024
25.03.2024
bis
02.04.2024
21.05.2024
bis
29.05.2024
  1. Handy in der Schule

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass in letzter Zeit immer mehr Kinder ein Handy, MP3- Player oder sonstige Geräte mit zur Schule bringen. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für entwendete oder zerstörte Geräte. Ein Handy sollte nur mit in die Schule ge-bracht werden, um in einem eventuellen Notfall die Eltern anrufen zu können. Ich bitte zu bedenken, dass die genannten Gegenstände des Weiteren dazu führen können, dass die Kinder vom Lernen,… abgelenkt werden.

Mit freundlichen Grüßen

M. Klein

 

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