!!!Wichtige Information!!!
Guten Tag,
der Landkreis Kusel liegt nun nach den offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts an drei Tagen in Folge über einem Inzidenzwert von 100 (Montag, 26.4 – 105,4 / Dienstag, 27.4. – 105,4 und Mittwoch, 28.4. – 104,0).
Laut Bundesgesetz tritt automatisch ab dem übernächsten Tag – also ab Freitag, dem 30.04.2021, 0:00 Uhr – die Bundesnotbremse (Regelungen nach §28b des Infektionsschutzgesetzes) in Kraft.
Wir möchten Sie daher darüber informieren, dass durch diese Regelung für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – einschließlich der Schülerbeförderung – für die Fahrgäste eine verschärfte Maskenpflicht eingeführt wurde. Daher ist während der Beförderung sowie an den Haltestellen, Bahnhöfen, Wartebereichen, etc. einer Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Eine medizinische Maske (OP-Maske) ist dann nicht mehr ausreichend.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind nur:
- Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske tragen können und
- gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
Diese Maßnahmen sind ab Freitag, 30.04.21, 00:00 Uhr im Landkreis Kusel gültig!