Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungs- und Sorgeberechtigte,
nachfolgend möchte ich Sie über anstehende Termine u. a. informieren.
- Osterferien
Nach Ausgabe des letzten Elternbriefes gab es einige Nachfragen zum Beginn der Osterferien. Der Unterricht am 17.03.2016 endet für alle Klassen bereits um 12.00 Uhr. Die betreuende Grundschule findet regulär bis 14.00 Uhr statt. Der Bus fährt nur um 12.00 Uhr!
- Ferientag ist Freitag, 18.03.2016!
- Schultag nach den Ferien ist Montag, 04.04.2016.
- Ganztagsschule am 16.03.2016
Bereits im letzten Elternbrief habe ich Sie darauf aufmerksam gemacht, dass am Mittwoch, 16.03.2016 (nachmittags) für alle Lehrkräfte und Angestellten der Grundschule Kusel ein Erste- Hilfe- Kurs stattfindet. Des Weiteren hatte ich darum gebeten, den anhängenden Abschnitt auszufüllen und schnellst möglich wieder in der Schule abzugeben. Dies ist leider bei der Mehrzahl der GTS- Kinder noch nicht geschehen. Deshalb nochmal meine Bitte, füllen Sie den Abschnitt aus und geben Sie diesen bis spätestens Freitag, 11.03.2016 wieder in der Schule ab. Dies gilt nur für die Kinder, die die GTS besuchen!
- Freiwilliges Zurücktreten
Sollten Eltern überlegen, ihr Kind freiwillig eine Klassenstufe wiederholen zu lassen, sollten sie dies frühzeitig der jeweiligen Klassenleitung mitteilen. Diese wird das Gespräch mit den Eltern suchen und ihnen die Vorgehensweise erklären, aber auch andere Optionen aufweisen. Der § 27 der Grundschulordnung besagt:
(1) Aus wichtigem Grund, insbesondere bei längerer Krankheit während des Schuljahres, bei Schulwechsel, bei besonderen Schwierigkeiten in der Entwicklung oder in den häuslichen Verhältnissen kann eine Schülerin oder ein Schüler der Klassenstufen 2 bis 4 auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters einmal in die nächstniedere Klasse zurücktreten.
(2) Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wiederholt wird, oder in eine Klassenstufe, die wiederholt wurde, ist nicht zulässig.
(3) Der Antrag der Eltern ist bis spätestens einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres der Schule mitzuteilen; die Eltern sollen sich zuvor mit den Lehrkräften ihres Kindes und mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter beraten. Das Zurücktreten wird im Zeugnis vermerkt.
- Verhalten der SchülerInnen vor Schulbeginn
Aus gegebenem Anlass möchte ich auf den ersten Elternbrief eines jeden Schuljahres hinweisen.
„In den Klassen der Grundschule Kusel wird ‚Offener Anfang‘ praktiziert. Dies bedeutet, dass Ihr Kind ab 7.50 Uhr in sein Klassenzimmer gehen kann. Schicken Sie Ihr Kind deshalb erst dann zur Schule, da zuvor keine schulische Aufsicht gewährleistet ist. Der Aufenthalt in den Schulfluren vor 7.50 Uhr ist nicht gestattet. Sollte Ihr Kind vor diesem Zeitpunkt zur Schule kommen, besteht die Möglichkeit der ‚Betreuenden Grundschule‘.“ Ein überdachtes Warten ist außerdem im Hof gewährleistet.
Sollte Ihr Kind für die betreuende Grundschule angemeldet sein, muss es diese auch auf direktem Weg aufsuchen.
Zum Versicherungsschutz auf dem Schul- bzw. Nachhauseweg:
Sollte der direkte Weg nicht eingehalten werden und es dabei zu einem vorsätzlich herbeigeführten Unfall kommen, besteht kein Versicherungsschutz durch die Schule (vgl. auch pluspunkt 3/94: „Generell ist ein versicherter Weg als unterbrochen anzusehen, wenn private Handlungen vorgenommen werden, wie z.B. auch das Spielen auf dem Schulhof nach Unterrichtsende. Grundsätzlich besteht für die Dauer der Unterbrechung kein Versicherungsschutz.“).
Abweichungen von diesen Vorgaben sind mit der jeweiligen Klassenleitung abzusprechen und schriftlich zu bestätigen.
- Ferientermine
Bitte beachten Sie folgende Informationen:
Jede Schule kann pro Schuljahr zusätzlich über vier und ab dem Schuljahr 2017/2018 über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Diese werden zuvor mit anderen Schulen festgelegt.
Schuljahr | Sommerferien | Herbstferien | Weihnachtsferien | Osterferien |
2015/2016 | 27.07.2015 bis 04.09.2015 |
19.10.2015 bis 30.10.2015 |
23.12.2015 bis 08.01.2016 |
18.03.2016 bis 01.04.2016 |
2016/2017 | 18.07.2016 bis 26.08.2016 |
10.10.2016 bis 21.10.2016 |
22.12.2016 bis 06.01.2017 |
10.04.2017 bis 21.04.2017 |
2017/2018 | 03.07.2017 bis 11.08.2017 |
02.10.2017 bis 13.10.2017 |
22.12.2017 bis 09.01.2018 |
26.03.2018 bis 06.04.2018 |
Schuljahr | Sommer- ferien |
Herbst- ferien |
Weihnachts- ferien |
Winter- ferien |
Oster- ferien |
Pfingst- ferien |
2018/2019 | 25.06.2018 bis 03.08.2018 |
01.10.2018 bis 12.10.2018 |
20.12.2018 bis 04.01.2019 |
25.02.2019 bis 01.03.2019 |
23.04.2019 bis 30.04.2019 |
— |
2019/2020 | 01.07.2019 bis 09.08.2019 |
30.09.2019 bis 11.10.2019 |
23.12.2019 bis 06.01.2020 |
17.02.2020 bis 21.02.2020 |
09.04.2020 bis 17.04.2020 |
— |
2020/2021 | 06.07.2020 bis 14.08.2020 |
12.10.2020 bis 23.10.2020 |
21.12.2020 bis 31.12.2020 |
— | 29.03.2021 bis 06.04.2021 |
25.05.2021 bis 02.06.2021 |
2021/2022 | 19.07.2021 bis 27.08.2021 |
11.10.2021 bis 22.10.2021 |
23.12.2021 bis 31.12.2021 |
21.02.2022 bis 25.02.2022 |
13.04.2022 bis 22.04.2022 |
— |
2022/2023 | 25.07.2022 bis 02.09.2022 |
17.10.2022 bis 31.10.2022 |
23.12.2022 bis 02.01.2023 |
— | 03.04.2023 bis 06.04.2023 |
30.05.2023 bis 07.06.2023 |
2023/2024 | 24.07.2023 bis 01.09.2023 |
16.10.2023 bis 27.10.2023 |
27.12.2023 bis 05.01.2024 |
— | 25.03.2024 bis 02.04.2024 |
21.05.2024 bis 29.05.2024 |
- Handy in der Schule
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass in letzter Zeit immer mehr Kinder ein Handy, MP3- Player oder sonstige Geräte mit zur Schule bringen. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für entwendete oder zerstörte Geräte. Ein Handy sollte nur mit in die Schule ge-bracht werden, um in einem eventuellen Notfall die Eltern anrufen zu können. Ich bitte zu bedenken, dass die genannten Gegenstände des Weiteren dazu führen können, dass die Kinder vom Lernen,… abgelenkt werden.
Mit freundlichen Grüßen
M. Klein